04.07.2024 - 8.8 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss-Nr. 50/2024/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt: 

 

1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Campingpark“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13a BauGB. 

 

2. das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Campingplatzareals sowie der Abbildung des tatsächlichen Bestandes in die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27.

Die stetig voranschreitende und zur Sicherung des Qualitätsstandards des Campingplatzes (beliebtester Campingplatz Europas zum 4. Mal in Folge 2024) sollen Mitarbeiterwohnungen geschaffen werden, der vorhandene Bestand soll gesichert aber auch Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Um die Flächenversiegelung klar zu regeln, soll es zukünftig eine zulässige GR für Hauptgebäude, eine GR I für untergeordneten

Hauptanlagen (Terrassen, Bühne, Grillhaus, etc.) und eine GR II für Nebenanlagen (Wege, Zufahrten,

Stellplätze, Carport, Schuppen, etc.) wird eine GR II eingeführt.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungsinhalte:

Siehe Anlage Zusammenfassung

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die Flurstücke: teilw. 2/42, 2/43, 2/44, 2/45, 2/47 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn (Darstellung siehe Übersichtsplan in der Anlage)

 

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage