25.04.2024 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlun...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Auf Seite 14 wurde eine Korrektur vorgenommen.

 

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Beschluss-Nr. 29/2024/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 50 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 50„Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ gemäß § 10 BauGB einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 86 LBauO M-V als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

2

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage