21.03.2024 - 5.8 Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Es wurden im Verlauf eines sehr langen bauleitplanerischen Prozeßes, diverse Gutachten angefertigt, z.B. Schallgutachten, Verkehrsgutachen, Artenschutzgutachten. Es fanden über viele Jahre etliche Abstimmungsgespräche und Ausschussbeteiligungen statt.

Alle wesentlichen Regelungen, welche nicht im B-Plan festgesetzt werden dürften, finden sich im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor bzw. Grundstückseigentümer wieder. Das Bauleitplanverfahren hat nun den Stand erreicht, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 50 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 50„Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ gemäß § 10 BauGB einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 86 LBauO M-V als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=866&TOLFDNR=11325&selfaction=print