29.02.2024 - 6.9 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erklärt, dass die Änderung des Bebauungsplanes durch die Aufstockung der Grundschule erforderlich ist. Wesentliche Änderungen sind die Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, die Erhöhung der GRZ auf 0,8 sowie die Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassenmaterialien und Farbe.

 

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Beschluss-Nr. 11/2024/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt

 

1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB.

 

2. das Planungsziel besteht in der Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassenmaterialien und Farbe.

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Flurstücke: 622/15, 622/17, 622/45, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn

 

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich 5. Änderung B-Plan Nr. 42

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=864&TOLFDNR=11275&selfaction=print