29.02.2024 - 6.7 Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do., 29.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Wortprotokoll
Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Menzel spricht sich dafür aus, den Fokus auf kleinere Wohnungen zu setzen. Herr Dr. Kraatz erklärt, dass man sich hier an die Empfehlungen der etablierten Vermieter wie NOVEG, AWG oder WIG halten sollte.
Frau Eichler bemängelt, dass nun wieder Änderungen eines bestehenden Bebauungsplanes beabsichtigt sind und dass damit vom eigentlichen baurechtlichen Ziel abgewichen wird. Frau Eichler bemängelt, dass die geplanten Wohnungen voraussichtlich nicht für den geplanten Zweck, der Nutzung durch Kühlungsborner, Auszubildende etc., genutzt werden.
Beschluss-Nr. 9/2024/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt
1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Hof zur Asbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB.
2. das Planungsziel besteht in der Aufhebung der Beschränkung im Pkt. 1.1 der textl. Festsetzung für den Bereich der Baufelder 3 und 4: mind. 80m % der Wohnungen dürfen eine Größe von 60 m² nicht überschreiten. Desweiteren erfolgt eine Anpassung der Flächenausweisung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Fußweg in Form einer Flächenverschiebung.
3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke: 476/27, 476/28, 476/29, teilw. 477/74, teilw. 478/14, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn
4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich 1. Änderung B-Plan Nr. 14
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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