öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Der Vorsitzende begrüßt die Ausschussmitglieder, stellt die ordnungsgemäße Einladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Es sind 9 Mitglieder anwesend.