07.12.2023 - 9.3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic ...

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Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Westphal weist darauf hin, dass für den Verbindungsbau die I-Geschossigkeit festgeschrieben wurde und dass in der Begründung auf Seite 10 die Öffentliche Zugänglichkeit von Teilen der Villa Baltic aufgenommen wurden.

 

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Beschluss-Nr. 82/2023/SVV:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
    s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

         Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ Planzeichnung mit Textteil 04.12.2023, Begründung Bearbeitungsstand 04.12.2023, Abwägung

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

4

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage