16.11.2023 - 6.1 Neugestaltung Schulzentrifft: Errichtung der "U...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahl erklärt die Beschlußvorlage und die Varianten des Fahrtrichtungsverlaufes anhand der Präsentation der Treibhaus Landschaftsarchitektur Hamburg. In dieser Präsentation zeigt Frau Gäckle die Vor- und Nachteile der Varianten auf. Aus Sicht der Verwaltung wird die Einbahnstraßenregelung befürwortet, insbesondere mit Blick auf den beidseitigen Fußweg als Priorität.

 

Herr Zacher hat sich für die 2-spurige Verkehrsführung ausgesprochen, andernfalls ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Ostseeallee zu rechnen. Außerdem steht die Planung des Schulzentrums bislang noch aus.

 

Frau Pieper spricht sich auf Grund der höheren Sicherheit für Schüler und Fußgänger für die Einbahnstraßenregelung aus.

 

Frau Jacob erkundigt sich, ob die Planung eine Verengung der Straße in Höhe des Eingangs zum Netto-Markt sowie den Teil-Rückbau des nördlichen Gehweges vorsieht. Herr Kahl führt aus, dass die Verengung einen Vorschlag darstellt, der Teil-Rückbau des nördlichen Gehweges vorgesehen ist, da im weiteren Verlauf kein Anschluß bzw. Überquerungsmöglichkeit zur Nutzung eines weiteren Fußweges besteht. Frau Jacob fragt nach, ob mit dieser Variante eine Verbreiterung des südlichen Gehweges vorgesehen sei, was Herr Kahl bestätigte.

 

Sodann bittet Frau Jacob um Erläuterung, ob bei der Einbahnstraßen-Variante ein separater Radweg vorgesehen ist. Herr Kahl erklärte, dass derzeit ein separater Fahrradbereich nicht beabsichtigt ist, jedoch möglicherweise eine Prüfung in der Planungsvariante erfolgen kann.

 

Herr Zacher bittet um Auskunft des Abstimmungsergebnisses des Sozialausschusses. Herr Kahl erwidert, dass der Sozialausschuss mit 5 zu 4 Stimmen für die 2-spurige Verkehrsführung gestimmt hat.

 

Herr Ollhoff spricht sich für die Einbahnstraßenregelung aus.

 

Frau Schmidt spricht sich ebenfalls für die Einbahnstraßenregelung aus mit der Begründung, dass diese ein Vorteil für die Fahrradfahrer, insbesondere die Schüler, sowie die Fußgänger darstellt.

 

Frau Hülsmann spricht sich auf Grund des Verkehrskonzeptes, insbesondere wegen der Beeinträchtigung der Ferienwohnungs-Gäste, gegen die Einbahnstraßenregelung aus.

 

Herr Koopmann bittet um Information, ob mit der Herstellung des nördlichen Fußweges und der Verlegung des Zaunes auf dem Grundstück der 3-Möwen-Hälle ebenfalls eine Umgestaltung der Minigolfanlage geplant ist. Herr Kahl erklärte, dass dies nicht erforderlich und geplant ist, da auch die Herstellung des nördlichen Gehweges ohne Umverlegung des Zaunes zu Lasten des südlichen Gehweges möglich ist.

 

Frau Pieper fragt, ob der Fußweg vor dem Netto-Markt eine Breite von 2,80 m aufweisen soll, was Herr Kahl bejahte.

 

Frau Jacob merkt an, dass die Zaunverlegung im Bereich des Zugangs zum Grundstück der 3-Möwen-Halle die Berücksichtigung eines Pufferbereiches für bis zu 10 Besucher beinhalten sollte. Herr Kahl wies darauf hin, dass ein separater Pufferbereich lediglich bei der Variante der 2-spurigen Verkehrsführung erforderlich ist.

Frau Jacob äußert die Frage, ob die Anordnung der „Kiss&Go“-Zone in der Hermannstraße möglich wäre. Herr Kahl erwiderte, dass sodann auf Grund der langen Wege für die Schüler die „Kiss&Go“-Zone möglicherweise nicht angenommen wird.

 

Herr Behrens ist der Auffassung, dass die Herstellung des nördlichen Gehweges auch mit der Variante der 2-spurigen Verkehrsführung möglich sein sollte. Herr Kahl entgegnete, dass dies laut Planerin nicht möglich ist, es somit bei dem Bestand verbliebe.

Herr Behrens fragt nach, warum die Planung innerhalb der „Kiss&Go“-Zone Poller vorsieht. Herr Kahl merkt an, dass verkehrsrechtlich möglicherweise eine anderweitige Lösung nicht zulässig ist, was mit der Planerin und in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde rückzusprechen wäre.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Entwurfsplanung des Vorhabens Neugestaltung Schulzentrifft – Errichtung der „Urbanen Achse“, Stand 07.11.2023, mit:

  • Verkehr in beide Fahrtrichtungen in der Schulzentrifft (Bestand) oder alternativ
  • Einbahnstraßenregelung für die Schulzentrifft bis zur Einfahrt Öffentlicher Parkplatz

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Abstimmung für den Verkehr in beide Fahrtrichtungen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

6

0

 

Abstimmung für die Einbahnstraßenregelung

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

5

0

 

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Anlagen zur Vorlage