08.12.2016 - 13 Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 073/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Abgabe einer Optionserklärung durch den Bürgermeister gegenüber dem Finanzamt nach § 27 Absatz 22 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes zur Beibehaltung der Umsatzbesteuerung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn nach § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz alte Fassung bis zum Ende des Jahres 2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen