08.12.2016 - 12 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 072/16/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- die Aufstellung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Bootshafen“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
- Planungsziel: Änderung/Anpassung des Nutzungswecks vom Sonstigen Sondergebiet für Bootsservice/Hafentourismus (Baufeld 7) in ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenverkehr. Zulässig sind ein Betrieb des Beherbergungsgewerbe oder Ferienwohnungen. Insgesamt sind maximal 10 Einheiten zulässig, davon maximal 2 Betreiberwohnungen. Weiterhin sind Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
- Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst das Flurstück 9/14, Flur 4 der Gemarkung Kühlungsborn (Baufeld 7).
- Mit der Ausarbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wird das Büro
für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
- Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich 5. Änderung B-Plan Nr. 17