08.12.2016 - 12 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 072/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17Am Bootshafen“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

 

  1. Planungsziel: Änderung/Anpassung des Nutzungswecks vom Sonstigen Sondergebiet für Bootsservice/Hafentourismus (Baufeld 7) in ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenverkehr. Zulässig sind ein Betrieb des Beherbergungsgewerbe oder Ferienwohnungen. Insgesamt sind maximal 10 Einheiten zulässig, davon maximal 2 Betreiberwohnungen. Weiterhin sind Schank- und Speisewirtschaften zulässig.

 

  1. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst das Flurstück 9/14, Flur 4 der Gemarkung Kühlungsborn (Baufeld 7).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wird das Büro

für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

  1. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich 5. Änderung B-Plan Nr. 17

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung