30.03.2023 - 6.7 Beratung und Vorbereitung Beschlussfassung - Zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 30.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Heide vom Ing.büro Merkel stellt an Hand einer Präsentation die Variantenuntersuchung für eine Tiefgaragenzufahrt für den geplanten Hotelneubau westlich der Villa Baltic vor.
Es wurden die Varianten 0-4 betrachtet.
Im Rahmen der Variante 0 wäre nach Verbreiterung der Fahrbahn eine Nutzung der vorhandenen Zufahrt möglich. Der Zielverkehr für zwei Tiefgaragen würde gebündelt.
Die Niederschlagswasser in Form eines zweiten Auslaufes in die Ostsee wäre weiterhin möglich. Die Parkanlage würde jedoch oberirdisch von den PKW gequert werden. Weiterhin wäre ein Eingriff in den Baumbestand erforderlich. Der Rampenbereich befände sich am Hotelgebäude oder innenliegend.
Im Rahmen der Variante 1 wäre ebenfalls eine Nutzung der vorhandenen Fahrbahn nach Verbreiterung möglich. Der Hintergrund dieser geprüften Variante wäre die Schaffung einer gemeinsamen Tiefgaragenzufahrt für das Haus Meeresblick und das zukünftige Hotel.
Eine derartige Lösung würde lange Sperrzeiten der bestehenden Tiefgarage des Hauses Meeresblick zur Folge haben. Weiterhin besteht ein großer Platzbedarf für Rampe und Tunnelverläufe.
Vor dem Eintritt der Tiefgaragenzufahrt ins Untergeschoss des Hauses Meeresblick würde ein unterirdischer Abzweig in östliche Richtung zum Hotel angelegt werden. Hierbei gäbe es jedoch einen Konflikt mit einem möglichen 2. Auslauf in die Ostsee zur langfristigen Niederschlagsentwässerung.
Die betrachtete Variante 2 beinhaltet eine Tiefgaragenzufahrt beginnend auf dem bestehenden Parkplatz an der Poststraße und die Variante 3 eine Tiefgaragenzufahrt in Verlängerung der Zufahrt zu den Parkplätzen an der Poststraße sowie dem LIDL-Parkplatz.
Frau Westphal erläutert, dass alle Varianten auf städtischen Flächen liegen und die Varianten 1-3 technisch nicht zwingend erforderlich wären. Im bestehenden rechtsgültigen Bebauungsplan besteht bereits grundsätzlich die Festlegung einer oberirdischen Zufahrtsmöglichkeit zum Baufeld im Baltic Park.
Je nachdem für welche Variante man sich aus städtebaulicher Sicht entscheidet, hat dies Auswirkungen auf das Bauprojekt des Hotels.
Herr Huly erkundigt sich, warum keine Variante eine Zufahrt von Nord zum Hotel vorsieht.
Frau Westphal erklärt, dass hierdurch der gesamten rückwärtige Bereich der Villa betroffen wäre und das Büro Merkel eine solche Variante abgewählt hat. Eine Tiefgaragenzufahrt stellt ein massives Bauwerk dar und widerspricht dem Umgebungsschutz der Villa Baltic.
Herr Heide erläutert ebenfalls an Hand einer Präsentation im Folgenden die möglichen Varianten für den Lieferverkehr vom Kreisverkehr Ostseeallee zur Bewirtschaftung und Belieferung.
Variante B1 beinhaltet eine Wendeschleife östlich der Villa Baltic. In der beispielhaften Variante B2 handelt es sich um eine Wendemöglichkeit teilweise im östlichen und nördlichen Bereich der Villa Baltic.
Im Rahmen einer Variante B3 ist ein Wenden der Lieferfahrzeuge im öffentlichen Bereich (Wendehammer) nordöstl. der Villa Baltic vorgesehen und in der Variante B4 ist ein vollständiges Queren der Parkanlage von der Ostseeallee zur Poststraße angedacht.
Herr Huly erkundigt sich nach der Kostentragung für Planung und Herstellung. Hierzu erklärt Frau Westphal, dass dies von der Entscheidung abhängig ist, welche Zufahrtsvariante gewählt wird. Für Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen sieht Frau Westphal die Stadt in der Kostentragungspflicht.
Frau Jacob erinnert an die Inhalte des städtebaulichen Teilkonzeptes West.
Herr Kupski ist der Auffassung, dass die Stadt sich über die städtebaulichen Ziele klar werden muss. Auf der Basis müsse dann die Entscheidung über die zukünftige Zufahrtsvariante getroffen werden. Der Investor hat sich danach zu richten.
Herr Zacher und Herr Ollhoff plädieren für eine Sondersitzung als gemeinsamer, nichtöffentlicher Bau- und Hauptausschuss zusammen mit dem Investor Herr Dr. Aschenbeck zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung. Herr Heide vom Ing.büro Merkel soll gebeten werden, die Variantenuntersuchung noch einmal vorzustellen.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise hinsichtlich der Durchführung einer Sondersitzung zu. Die Verwaltung kümmert sich um die Terminierung und Einladung.
Eine Entscheidung über die Zufahrtsvarianten ist als Grundlage für den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 erforderlich.
Herr Heide vom Ing.büro Merkel stellt an Hand einer Präsentation die Variantenuntersuchung für eine Tiefgaragenzufahrt für den geplanten Hotelneubau westlich der Villa Baltic vor.
Es wurden die Varianten 0-4 betrachtet.
Im Rahmen der Variante 0 wäre nach Verbreiterung der Fahrbahn eine Nutzung der vorhandenen Zufahrt möglich. Der Zielverkehr für zwei Tiefgaragen würde gebündelt.
Die Niederschlagswasser in Form eines zweiten Auslaufes in die Ostsee wäre weiterhin möglich. Die Parkanlage würde jedoch oberirdisch von den PKW gequert werden. Weiterhin wäre ein Eingriff in den Baumbestand erforderlich. Der Rampenbereich befände sich am Hotelgebäude oder innenliegend.
Im Rahmen der Variante 1 wäre ebenfalls eine Nutzung der vorhandenen Fahrbahn nach Verbreiterung möglich. Der Hintergrund dieser geprüften Variante wäre die Schaffung einer gemeinsamen Tiefgaragenzufahrt für das Haus Meeresblick und das zukünftige Hotel.
Eine derartige Lösung würde lange Sperrzeiten der bestehenden Tiefgarage des Hauses Meeresblick zur Folge haben. Weiterhin besteht ein großer Platzbedarf für Rampe und Tunnelverläufe.
Vor dem Eintritt der Tiefgaragenzufahrt ins Untergeschoss des Hauses Meeresblick würde ein unterirdischer Abzweig in östliche Richtung zum Hotel angelegt werden. Hierbei gäbe es jedoch einen Konflikt mit einem möglichen 2. Auslauf in die Ostsee zur langfristigen Niederschlagsentwässerung.
Die betrachtete Variante 2 beinhaltet eine Tiefgaragenzufahrt beginnend auf dem bestehenden Parkplatz an der Poststraße und die Variante 3 eine Tiefgaragenzufahrt in Verlängerung der Zufahrt zu den Parkplätzen an der Poststraße sowie dem LIDL-Parkplatz.
Frau Westphal erläutert, dass alle Varianten auf städtischen Flächen liegen und die Varianten 1-3 technisch nicht zwingend erforderlich wären. Im bestehenden rechtsgültigen Bebauungsplan besteht bereits grundsätzlich die Festlegung einer oberirdischen Zufahrtsmöglichkeit zum Baufeld im Baltic Park.
Je nachdem für welche Variante man sich aus städtebaulicher Sicht entscheidet, hat dies Auswirkungen auf das Bauprojekt des Hotels.
Herr Huly erkundigt sich, warum keine Variante eine Zufahrt von Nord zum Hotel vorsieht.
Frau Westphal erklärt, dass hierdurch der gesamten rückwärtige Bereich der Villa betroffen wäre und das Büro Merkel eine solche Variante abgewählt hat. Eine Tiefgaragenzufahrt stellt ein massives Bauwerk dar und widerspricht dem Umgebungsschutz der Villa Baltic.
Herr Heide erläutert ebenfalls an Hand einer Präsentation im Folgenden die möglichen Varianten für den Lieferverkehr vom Kreisverkehr Ostseeallee zur Bewirtschaftung und Belieferung.
Variante B1 beinhaltet eine Wendeschleife östlich der Villa Baltic. In der beispielhaften Variante B2 handelt es sich um eine Wendemöglichkeit teilweise im östlichen und nördlichen Bereich der Villa Baltic.
Im Rahmen einer Variante B3 ist ein Wenden der Lieferfahrzeuge im öffentlichen Bereich (Wendehammer) nordöstl. der Villa Baltic vorgesehen und in der Variante B4 ist ein vollständiges Queren der Parkanlage von der Ostseeallee zur Poststraße angedacht.
Herr Huly erkundigt sich nach der Kostentragung für Planung und Herstellung. Hierzu erklärt Frau Westphal, dass dies von der Entscheidung abhängig ist, welche Zufahrtsvariante gewählt wird. Für Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen sieht Frau Westphal die Stadt in der Kostentragungspflicht.
Frau Jacob erinnert an die Inhalte des städtebaulichen Teilkonzeptes West.
Herr Kupski ist der Auffassung, dass die Stadt sich über die städtebaulichen Ziele klar werden muss. Auf der Basis müsse dann die Entscheidung über die zukünftige Zufahrtsvariante getroffen werden. Der Investor hat sich danach zu richten.
Herr Zacher und Herr Ollhoff plädieren für eine Sondersitzung als gemeinsamer, nichtöffentlicher Bau- und Hauptausschuss zusammen mit dem Investor Herr Dr. Aschenbeck zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung. Herr Heide vom Ing.büro Merkel soll gebeten werden, die Variantenuntersuchung noch einmal vorzustellen.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise hinsichtlich der Durchführung einer Sondersitzung zu. Die Verwaltung kümmert sich um die Terminierung und Einladung.
Eine Entscheidung über die Zufahrtsvarianten ist als Grundlage für den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 erforderlich.