02.11.2016 - 12 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 02.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage: Über das geplanten Vorhabe und die beantragte B-Planänderung wurde in vorherigen Sitzungen beraten und abgestimmt. Die Vorabstimmungen sind Grundlage für heutige Abstimmung über die B-Planänderung. Im Zuge der für das Vorhaben erforderlichen Baufeldverschiebung entfällt die im B-Plan Nr. 17 festgesetzte Schwarzpappel. Das Planungsbüro für das Vorhaben habe mitgeteilt, das aufgrund von nicht ausreichend tragfähigen Baugrund und einer vorhandenen Torflinse eine andere Anordnung des Baufeldes nicht möglich ist. Die UNB Herr Wagner habe mitgeteilt: Wenn die Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit den Baum beseitigen möchte, muß sie zunächst den B-Plan ändern, weil er dort z.Z. als zum Erhalt festgesetzt ist. Anschließend würde ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden müssen, die dann über eine Ausnahme nach § 18 Abs. 3 Naturschutzausführungsgesetz M-V zu entscheiden hat.
Als Ausgleich sollen 3 Bäume zum Anpflanzen und Erhalt festgesetzt werden. Dies ist dem vorliegenden Entwurf zu entnehmen.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- die Aufstellung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Bootshafen“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
- Planungsziel: Änderung/Anpassung des Nutzungswecks vom Sonstigen Sondergebiet für Bootsservice/Hafentourismus (Baufeld 7) in ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenverkehr. Zulässig sind ein Betrieb des Beherbergungsgewerbe oder Ferienwohnungen. Insgesamt sind maximal 10 Einheiten zulässig, davon maximal 2 Betreiberwohnungen. Weiterhin sind Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
- Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst das Flurstück 9/14, Flur 4 der Gemarkung Kühlungsborn (Baufeld 7).
- Mit der Ausarbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wird das Büro
für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
- Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich 5. Änderung B-Plan Nr. 17