02.11.2016 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage: Eine Fläche von ca. 5000 m² aus dem SO 4 wird in ein SO  6 GE umgewandelt. Die Stadt wird die Erschließungsstraßen für die Ansiedlung des geplanten Gewerbestandortes herstellen. Eine Veränderung der Schallschutzfestsetzungen erfolgt nicht.  

Immissionspegel bleiben bestehen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.      die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Ostseebad   Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

2.      Planungsziel: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 erfolgt die Umwandlung einer Fläche mit einer Größe von 5.000 m² im Baufeld 4 in ein Gewerbegebiet zur Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe.

3.     der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 485/10, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 25

 

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage