21.07.2016 - 10 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erklärt, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes um folgenden Punkt ergänzt werden müssen:

„Im Geltungsbereich 2 dürfen die festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO bis zu einem Maß von 0,5m überschritten werden.“

 

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Beschluss-Nr. 042/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

              der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der

             Nachbargemeinden zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 mit

              folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße" gemäß § 10 BauGB mit der o.g. Ergänzung als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 31.05.2016

 

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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=64&TOLFDNR=1630&selfaction=print