15.06.2016 - 4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Cubanze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Fricke  vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar erläutert die Beschlussvorlage. Nachdem die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn am 14.04.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des B-Plan Nr. 32 beschlossen hat, wurde nun ein entsprechender Entwurf gefertigt und liegt zur Beschlussfassung vor. Durch die 2. Änderung des B-Plans Nr. 32 wird das im Geltungsbereich liegende Baufeld um 2 m in Richtung Südwesten verschoben.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

   Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ und den Entwurf der Begründung dazu.

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist

     gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

     Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der

     Auslegung   zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Anlage: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Entwurf vom 06.06.2016 mit Begründung

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage