14.04.2016 - 17 Grundsatzbeschluss zur Ansiedelung eines Gewerb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 14.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Frau Westphal erklärt, dass nach geeigneten Grundstücken gesucht wurde und abschließend nur dieser Standort in Frage kommt. Herr K. Wiek erklärt, dass in diesem Gebiet kein Gewerbe angesiedelt werden sollte, zumal die Firma keine Vergangenheit hat. Herr Ollhoff erklärt, dass es sich hierbei um ein nicht-störendes Gewerbe handelt und dort viele Kühlungsborner angestellt sind. Herr Ollhoff erkundigt sich, ob der Interessent bei Hof Priester (Schloßstraße) nach Gewerbeflächen gefragt hat; Frau Westphal erklärt, dass auf Nachrage seitens des Hofes kein Verkaufsinteresse besteht. Herr Zacher erklärt, dass nur der vorgeschlagene Standort in Frage kommt und dass diese Beschlussvorlage bei der letzten Stadtvertreterversammlung bereits zurückgestellt und in die Fachausschüsse gegeben wurde. Herr Zacher führt weiter aus, dass es sich hierbei um einen der größten Gewerbesteuer-Zahler Kühlungsborns handelt. Herr Sorge äußert Bedenken, dass die Ansiedlung dieses Gewerbes Begehrlichkeiten weckt und andere Gewerbetreibende auch dort ein Gewerbe ansiedeln wollen. Herr Sorge erkundigt sich nach den Folgen für Kühlungsborn, falls das Vorhaben nicht beschlossen wird; Herr Lahser erklärt, dass Kühlungsborn dadurch große Summen an Gewerbesteuer verloren gehen, da der Interessent auch noch zwei weitere Unternehmen mit Sitz in Kühlungsborn ansiedeln würde. Herr K. Wiek schlägt vor, dass sich der Interessent in einem Ausschuss vorstellen sollte. Herr U. Wiek schlägt die Erhöhung der Kurtaxe um 0,20 € vor, um den Ausgleich zur fehlenden Gewerbesteuer zu erzielen, falls der Interessent das Gewerbe nicht in Kühlungsborn ansiedelt. Herr Mothes erläutert, dass es sich hierbei lediglich um einen Grundsatzbeschluss handelt und dass sich der Interessent anschließend in den Ausschüssen vorstellen kann. Eine Ablehnung des Vorhabens könnte dann immer noch erfolgen. Frau Westphal stellt dagegen klar, dass die Stadtvertretung heute grundsätzlich darüber befinden müsste, ob an diesem Standort ein Gewerbe in dieser Art angesiedelt werden soll.
Beschluss-Nr.027/16/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, die Ansiedlung eines Gewerbes in Form eines Dienstleistungsbetriebes mit einer Fläche von ca. 5.000 m² am Standort des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“.