16.03.2016 - 6 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass die Änderung nur einen Geltungsbereich beinhaltet (Wiesengrund 3a). Dem Vorhaben wurde in den Ausschüssen zuvor bereits grundsätzlich zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32  „Cubanzestraße/ Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.
  2. Planungsziel:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 soll die Verschiebung der Baugrenze im

WA 2 in südwestliche Richtung zum Zwecke des Anbaus einer Veranda am Bestandsgebäude erfolgen.

  1. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst das Flurstück 362/2 (Wiesengrund 3a,) Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn.

  1. Mit der Ausarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage:

Übersichtsplan des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=51&TOLFDNR=1263&selfaction=print