16.03.2016 - 5 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass es sich um eine Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss handelt und somit zwei Geltungsbereiche vorliegen. Die zwei Geltungsbereiche umfassen die Grundstücke Cubanzestraße 11 und 14. Den Vorhaben wurde in den Ausschüssen zuvor bereits grundsätzlich zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.    die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 10.12.2015 gemäß 13 i.V.m. § 2 und 8 BauGB

2.    Planungsziele: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 soll, zur Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit, eine Anpassung der Kubatur und eine geringfügige Erweiterung eines vorhandenen Baufeldes in der Cubanzestraße 14, auf dem Flurstück 317, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn festgesetzt werden.

3.  Der Geltungsbereich umfasst durch diese Ergänzung 2 Teilbereiche gemäß Übersichtsplan

       (Anlage) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 39: Geltungsbereich 1 Cubanzestraße

      11, auf dem Flurstück 392/9 und Geltungsbereich 2 Cubanzestraße 14 (Flurstück 317)

      Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.

4.   die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich 1 und 2 der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage