27.01.2016 - 9 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage und erklärt kurz die Inhalte der bisherigen Änderungen zum B-Plan Nr. 17.

  1. Änderung: Erweiterung der Blockstufen (5 m breit)
  2. Änderung: Nutzung des Baufeldes 8 (Sondergebiet Maritim-touristisches Gewerbe  (derzeit ausgesetzt)
  3. Änderung: Strandversorgung (Baufeld 6), Erweiterung Blockstufenanlage

 

Das Grundstück im Baufeld 6 befindet sich in privatem Eigentum (Erbbaupacht). Auf dem Grundstück befindet sich zudem eine öffentliche Strandtoilette mit einer Gaststätte. Die Gaststätte wurde durch die Stadt Kühlungsborn an einen Betreiber verpachtet. Der Pachtvertrag endet in 2017.

Der Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt das Gebäude abzureißen und dies durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Die Stadt Kühlungsborn will den Bestand einer öffentlichen Toilettenanlage in diesem Baufeld durch die B-Plan-Änderung sichern.

 

Frau Westphal erklärt weiterhin, dass die einzelnen Abschnitte der Blockstufenanlage verpachtet werden, jedoch nur rein öffentlich nutzbar sind.

Eine Ausschreibung der Flächen erfolgt nicht, da die Nutzung meist nur den direkt anliegenden Gewerbetreibenden dient.

Die Errichtung der Blockstufenanlage wird durch den jeweiligen Pächter übernommen und finanziert. Im Falle der Eigentumsübertragung der Blockstufenanlage an die Stadt Kühlungsborn werden die Reparaturen bei Schäden an den Blockstufen (z.B. Untergrund) übernommen.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

1.       die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13 i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

2.       Planungsziele: Das Sondergebiet SO „Blockstufenanlage“ wird um ca. 3,0 m in der Tiefe auf 8,0 m auf einer Länge von ca. 260,0 m erweitert. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird zukünftig folgendes für das Sonstige Sondergebiet SO 6 festgesetzt: Das Gebäude soll durch ein neues Gebäude mit Tiefgarage, öffentlicher Toilette und einem Ladengeschäft sowie einer Gaststätte ersetzt werden. Desweiteren soll der Zugang westlich des SO 6 auf öffentlichen Grund verlegt werden und ist dabei barrierefrei auszuführen.

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst das SO „Blockstufenanlage“ (Flurstücke 12/1 teilw., 11/10 teilw. und 21/1 teilw., Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn) und das

Baufeld 6 und teilweise das Baufeld 4 sowie die Verkehrsfläche Zugang zur Promenade zwischen diesen Baufeldern (Flurstücke 9/6, 11/5, 11/9 und teilweise 9/5, 9/22, 11/8, 11/17 Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn) - siehe Übersichtsplan in der Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

4.       Mit der Ausarbeitung der  4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 17

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=46&TOLFDNR=960&selfaction=print