10.12.2020 - 16 Beschluss über die Annahme von Spenden, Schenku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 079/2020/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die in der Anlage aufgefühten Spenden in Höhe von 3.625,00 EURO werden angenommen.

 

2. Sodann werden die Spenden im Rahmen der Mildtätigkeit „ Mildtätige Zwecke - § 53 Abgabgabenordnung“ an Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, in Form eines Einkaufsgutscheins für Lebensmittel von in Kühlungsborn ansässigen Lebensmittelhändler ausgereicht.

 

3. Der besondere Grund ist in diesem Fall die Corona-Pandemie. Empfänger der Spende (Einkaufsgutschein für Lebensmittel) ist derjenige, der erstmalig in diesem Jahr (2020) einen Antrag auf Wohngeld gestellt und in diesem Zusammenhang auch Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bezieht oder bezogen hat.

 

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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage