29.10.2020 - 7 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 29.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Frau Westphal erklärt, dass die vorgeschlagenen Empfehlungen des Bauausschusses und Hauptausschusses (Grünbereiche, Erhaltung der Bäume, Geschossigkeit, Regenwasserzisterne, Festschreibung Wohnnutzung) eingearbeitet werden. Die Stadtvertretung ist sich einig, den vorgenannten Empfehlungen der Ausschüsse zu folgen.
Beschluss-Nr. 061/2020/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit dem Arbeitsnamen „Wohnquartier Waterkant“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Planungsziele:
Umnutzung des Technikstützpunktes der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH
Waterkant aus Kröpelin zu einem Wohngebiet zur Deckung des hohen Bedarfs an
bezahlbaren Mietwohnraum insbesondere für die Wohnbedürfnisse der Angestellten
in Hotellerie, Gastronomie und in der Landwirtschaft.
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist eine II-geschossige Bebauung mit
Staffelgeschoss oder einem einfachen ausgebauten Dachgeschoss angedacht.
Die Ausbildung als Staffelgeschoss hat in der Art zu erfolgen, dass es an allen 4 Seiten
Rücksprünge geben sollte. (Ausnahme: Treppenhäuser, Fahrstuhlschächte, o.ä.)
Die Nutzung als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung soll ausgeschlossen werden.
Die vorhandenen zwei Zufahrten zum Grünen Weg sollen beibehalten werden.
Die zulässige GRZ I wird auf 0,4 und die GRZ II auf 0.6 festgesetzt.
Zur Umsetzung dieser Planungsziele wird ein vorhabenbezogener B-Plan auf der Basis eines
Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen
(§ 12 BauGB).
- Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen Schloßstraße 21a nördlich des Pfarrweges, Flurstücke 414/15, 413/4, 413/3 und 403/60 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von ca. 1,5 ha. (s. Übersichtsplan in der Anlage). - Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.
- Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
186,1 kB
|