19.08.2020 - 7 Informationen zum Verkehrskonzept

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Wortprotokoll

Hinsichtlich der Erneuerung Reriker Straße mit Lückenschluss Radweg sind zur heutigen Sitzung des Bauausschusses einige Anwohner (Herr Venske, Herr Walter, Herr Kreye und Herr Gruhn) des angrenzenden Wohngebietes Alt Arendsee erschienen und haben bereits im Vorfeld darum gebeten im Rahmen der Sitzung Rederecht zu erlangen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten dem Antrag auf Rederecht zu Beginn der Sitzung einstimmig zu.

 

Herr Walter und Herr Kreye führen wie folgt aus:

-          Der Abstand zum Wohngebiet habe sich stark verringert.

-           Der Radweg sei in die im B-Plan Nr. 34 Wohngebiet „Am Dorfbach) ausgewiesene Grünfläche hineingebaut worden. Dazu wird aus den textl. Festsetzungen zitiert:

-            

Pkt. 7.9 In einer Breite von 7,0 m ab Böschungsoberkante des Grabens ist jegliche Neubebauung oder Befestigung von Flächen unzulässig. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung des Grabens

führen können, sind unzulässig. Die Verwendung von Düngemitteln oder Pestiziden ist unzulässig.

 

 

 

 

 

 

-          der gesamte Radverkehr wird durch das Wohngebiet geführt, Zählungen seitens der Anwohner  ergaben ca. 30 Radfahrer in einer ½ Stunde

-          Es wird gefordert, dass die Radfahrer nicht mehr durch das Wohngebiet geleitet werden, um ins Zentrum zu gelangen.

-          Im Wohngebiet gibt es keinen Rad/Gehweg, dieser sei bei einer derart starken Frequentierung Vorschrift. Die Breite der Straße im Wohngebiet reicht nicht aus.

-          Hinsichtlich des Autoverkehrs ist festzustellen, dass die bisherige Beschränkung auf 60 km/h aus Richtung Bastorf kommend entfallen ist. Somit erreichen die PKW das Ortseingangsschild mit bis zu 100 km/h. Die Straßenverkehrsteilnehmer bewegen sich somit erst deutlich im Ort mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h.

-          Es wird gefordert, dass Ortseingangschild mind. 100m vor die zusammenhängende Bebauung zu versetzen.

-          Die Beschilderung insgesamt sei so gewählt, dass auch Autofahrer ins Wohngebiet fahren.

-          Der nördl. Weg am Ende des Wohngebietes (Verbindung zum Kägsdorfer Landweg) ist zu schmal.

-          Es hätte ein aktuelles Lärmgutachten erstellt werden müssen.

-          Seit der Erstellung des damaligen Lärmgutachtens 2008 hat sich die Bettenkapazität stark erhöht und somit auch die Frequentierung der Reriker Straße.

-          Die Beschaffenheit der Oberfläche sei verändert worden, so dass die Fahrgeräusche lauter geworden sind.

-          Es wird die Meinung kund getan, dass Gefahr im Verzug besteht.

 

 

Frau Westphal erläutert, dass die Argumentationen geprüft werden und die Anwohner eine Antwort zu den aufgeworfenen Fragestellungen und Anregungen erhalten.

Zum Thema Standort Ortseingangsschild ist bereits anzumerken, dass die Entscheidung nicht die Stadt allein trifft, sondern das Straßenverkehrsamt des Landkreises Rostock.

Hierzu sind die Vorgaben, dass der regelmäßige Standort, die letzte zusammenhängende Bebauung ist. Das Schild steht bereits dort. Die Beschilderung wurde vom Straßenverkehrsamt genehmigt.

Die Frequentierung der Straße hat sich nach der Erneuerung nicht geändert.

Als der Bebauungsplan Nr. 34 aufgestellt wurde, war die Reriker Straße noch Landesstraße.

Herr Heide vom Planungsbüro teilt mit, dass keine anderes Material für den Straßenbelag gewählt wurde.

Desweiteren erläutert Herr Heide, dass eine neue Lärmbetrachtung nur erfolgen müsse, wenn durch bauliche Eingriffe der Beurteilungspegel des vom Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) erhöht wird - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

 

 

Herr Maisel erläutert wie folgt zum Thema Verkehrskonzept:

Aus dem Verkehrskonzept gehen 29 Einzelmaßnahmen hervor. Eine Durchführung ist nur möglich wenn Vorarbeiten erfolgen. Dies sind im Einzelnen: die techn. Prüfung der Umsetzbarkeit, das Einholen von Genehmigungen, Erstellung eines Zeitplanes unter Berücksichtigung des Zeitbedarfs mit Puffer, die Kostenschätzung, die Bündelung von Maßnahmen und die Ausschreibung.

Hinsichtlich der Finanzen ist eine Kostenschätzung, eine Gesamtkostenermittlung und die Finanzplanung zu tätigen.

Weiterhin sind die Prioritäten hinsichtlich der Dringlichkeit, des Finanzrahmens, eine Abwägung zwischen den Maßnahmen und die Umsetzungsdauer zu berücksichtigen.

All diese Punkte können im Rahmen der Projektsteuerung durch Netzplantechnik Berücksichtigung finden.

Auf den letzten 3 Seiten des Verkehrskonzeptes finden sich diese Erläuterungen wieder.

 

Herr Ollhoff ergänzt, dass seiner Meinung nach die Schritte um den Punkt Bürgerbeteilligung ergänzt werden müssten.

 

Herr Dr. Just fragt bei Herrn Maisel nach, ob das Projekt Hafen Hotel bereits Berücksichtigung bei der Erstellung des Konzeptes gefunden hat. Herr Maisel verneint dieses und teilt aber mit, dass das Verkehrskonzept ohnehin nicht als starres Gerüst zu sehen ist und ständig fortgeschrieben werden müsse.