19.08.2020 - 10 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderu...

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Wortprotokoll

Herr Fricke gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Es wird daran erinnert, dass es bereits einen Entwurf zu Änderung des Bebauungsplans gegeben hat. Es bildete sich eine Mehrheit, die die Forderung zum Erhalt der auf dem Grundstück befindlichen Silberpappel durchsetzen wollte. Der Antragsteller hat daraufhin zwei neue Bebauungsvarianten erarbeitet. Am 26.03.2020 wurde durch den Hauptausschuss einem Bebauungskonzept zugestimmt und daraufhin der heute zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf erarbeitet.

Nach Beschlussfassung des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung an betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentiche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Entwurf wird zur SVV noch um die Angaben zum Artenschutz ergänzt.

Frau Jacob gibt zu Bedenken, dass es keine Fußweg zum Reiterhof gibt.

Frau Westphal erläutert daraufhin, dass es bereits eine Planung für die Anbindung Fulgen gibt.

In dieser Planung ist ein Fußweg enthalten.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

-          billigt den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

-          Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

-          Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 5. Änderung B-Plan Nr. 17 Entwurf vom 11.08.2020 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage