19.08.2020 - 9 Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Fläc...

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Wortprotokoll

Der ZVK plant die Errichtung eines Zwischenlagers für Aushubsedimente von Regenrückhaltebecken am Betriebsstandort in Kühlungsborn.

Der gültige F-Plan der Stadt weist auf der Vorhabenfläche eine private Grünfläche aus.

Um eine Zustimmung zum Vorhaben erlangen zu können, ist die Änderung des F-Planes erforderlich. Zukünftig ist die Ausweisung als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen für Abwasser geplant. Da dort bereits Becken vorhanden sind handelt es sich um eine Anpassung des F-Planes.

Herr Zacher erkundigt sich, ob mit Geruchsbelästigungen zu rechnen ist.

Frau Westphal teilt mit, dass der ZVK dies verneint habe.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB

  1. Planungsziele: Änderung der Ausweisung einer privaten Grünfläche in Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen für Abwasser. Es handelt sich um die Anpassung der Ausweisung an den Bestand.
  2. Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich umfasst die Flächen lt. Übersichtsplan in der Anlage. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 235/2, 236/1, 237/1, 238/1, 239/3, 240/3, 251/8, 252/6, 253//3 und eine Teilfläche des Flurstückes 254/118 der Flur 2 Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt insgesamt ca. 2 ha.
  3. Mit der Ausarbeitung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage