17.06.2020 - 10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 5. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Mi, 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 033/2020/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Abwägungssergebnis mitzuteilen.
3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.
Anlagen: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung + Abwägung 12.03.2020
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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993,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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851,5 kB
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