13.05.2020 - 6 2. ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 13.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.
Ein Bauvorhaben am Riedenweg innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plan Nr. 35 wurde im Hauptausschuss befürwortet. Mit den derzeitigen Planungszielen aus dem Aufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre wäre ein Zulässigkeit nicht gegeben. Daher ist die Änderung/Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Planungsziele der Veränderungssperre erforderlich.
Herr Kupski und Frau Schmidt äußern Kritik an der Zustimmung des Hauptausschusses, die diese Vorlage nach sich zieht. Es droht aus der Sicht der beiden Ausschussmitglieder der Verlust der städtebaulichen Struktur in diesem Straßenzug.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die 2. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 24.04.2014 (Beschluss Nr. 040/14/SVV) gemäß 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
2. das bisherige Planungsziel: Festsetzung einer zwingend II-geschossigen Bauweise, maximale FH von 8m und einer DN von 15 bis 20 ° für einen Teilbereich des WA 2 wird nicht weiter aufrechterhalten und geändert in: Festsetzung einer maximal II-geschossigen Bauweise. Die Planungsziele gemäß 1. ergänzenden Aufstellungsbeschluss über eine maximalen FH von 8m und DN von 15-20° für einen Teilbereich des WA 2 bleibt bestehen. Außerdem bleibt das Planungsziel der Neuzuordnung einzelner Grundstücke aus dem WA 2 am Hanne-Nüte-Weg sowie am Onkel-Bräsig-Weg aufgrund Ihrer Bestandsparameter zum WA 3 bestehen.
3. der Geltungsbereich dieses 2. ergänzenden Aufstellungsbeschlusses umfasst den gleichen Geltungsbereich wie aus dem 1. ergänzenden Aufstellungsbeschluss und wird zur Vervollständigung als Anlage beigefügt.
4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich des 2. ergänzenden Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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