05.12.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung B-Plan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 094/19/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

„Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Planungsziele:

Änderung Festsetzungen für die Grundstücke Wittenbecker Landweg 1a-c und 4, 4a-4b zwecks Erhaltung des bestehenden Geschosswohnungsbaus.

Änderung der Grünfläche (Flurstück 370/8, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn) in eine Wohnbaufläche – Ausweisung eines Baufeldes für ein III-geschossiges Mehrfamilienhaus.

 

4. Gebietsabgrenzung: Flurstücke 370/7, 370/8 und 371/72 sowie 388/38, 389/15, 388/36 und 388/37, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.

(s. Anlage) Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Fricke aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 5. Änderung B-Plan Nr. 32

 

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Abstimmungsergebnis:

14

Ja-Stimmen

 

2

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=311&TOLFDNR=4766&selfaction=print