23.10.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung B-Plan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert, dass es sich wie bei der Vorlage zuvor um den Beginn des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans handelt. In vorherigen Sitzungen wurde bereits über den Antrag zur Änderung positiv entschieden.

Frau Schmidt gibt zu bedenken, ob die Kubatur und die Gestaltung  der Gebäude städtebaulich tatsächlich gewünscht sind.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

„Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Planungsziele:

Änderung Festsetzungen für die Grundstücke Wittenbecker Landweg 1a-c und 4, 4a-4b zwecks Erhaltung des bestehenden Geschosswohnungsbaus.

Änderung der Grünfläche (Flurstück 370/8, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn) in eine Wohnbaufläche – Ausweisung eines Baufeldes für ein III-geschossiges Mehrfamilienhaus.

 

4. Gebietsabgrenzung: Flurstücke 370/7, 370/8 und 371/72 sowie 388/38, 389/15, 388/36 und 388/37, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.

(s. Anlage) Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Fricke aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 5. Änderung B-Plan Nr. 32

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=305&TOLFDNR=4548&selfaction=print