23.10.2019 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Bereits in vorherigen Ausschüssen, wurde die Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Im Einzelnen wären dies die Erhöhung der zulässigen Wohnungsanzahl auf maximal 2 WE je Wohngebäude und die Erweiterung der Baugrenze für die Errichtung einer Garage mit darüber liegendem Büroraum auf dem Grundstück Alte Gärtnerei 1.

 

Jetzt beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss das B-Planänderungsverfahren.

Herr Menzel erkundigt sich, ob es sich bei der zukünftig zulässigen Wohnungen um Dauerwohnungen handelt. Dies wird von Frau Westphal bestätigt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Wohngebiet „Ostseegarten“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1  BauGB

wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

4. Planungsziele: Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden soll auf höchstens zwei erhöht werden. Auf dem Flurstück 10/48, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn soll die überbaubare Grundstücksfläche in nordwestliche Richtung erweitert werden.

 

5. Gebietsabgrenzung Wohngebiet „Ostseegarten“, zwischen Waldstraße und Riedenweg.

(s. Anlage)

 

6. Mit der Planung wird das Architektur + Stadtplanungsbüro Beims aus Schwerin beauftragt.

 

7. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 3. Änderung B-Plan Nr. 23

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage