26.09.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 080/19/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Östliche Neue Reihe“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

 

2. Planungsziele: veränderte Baufeldausweisung auf dem Grundstück Neue Reihe 47 (Einkürzung des vorhandenen Baufeldes in 1. Reihe und Ausweisung eines separaten Baufeldes (10x12m) für ein I-geschossiges EFH

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst eineTeilfläche des B-Planes Nr. 44: Flurstück 572/4, Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn (s. Anlage)

 

4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 44

 

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Abstimmungsergebnis:

20

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage