28.08.2019 - 10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 5. Änderun...

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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Nachdem bereits die Aufstellung und der Entwurf von der Stadtvertretung beschlossen wurde. Erfolgte die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Änderung betrifft die Baugrenzenausweisung auf dem Grundstück Hermann-Häcker-Str. 4 in Kühlungsborn. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung resultieren keine Änderungen, so dass nun die Satzung beschlussreif ist.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 30 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlagen: Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung Stand 16.08.2019

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage