28.08.2019 - 11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderun...

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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Für den Lebensmittelmarkt in der Neuen Reihe in Kühlungsborn West erfolgt im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans die Erweiterung der Baugrenze. Die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes vergrößert sich dadurch von derzeit 800 m² auf künftig 1.000 m². Durch die Erweiterung am vorhandenen Standort kann zudem gesichert werden, dass dieser weiter betrieben wird und keine neuen Flächen für den Bau eines Lebensmitteldiscounters im Stadtgebiet gesucht und in Anspruch genommen werden müssen. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist es für einen reibungslosen Ablauf im Einsatzfall erforderlich weitere Stellplätze für die Kameraden zu errichten. Hierzu ist eine veränderte Ausweisung der Flächen erforderlich. Des Weiteren werden im westlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 Baumstandorte korrigiert, die in der Ursprungsplanung auf den falschen Grundstücken platziert wurden. Um den Schutz dieser Bäume künftig zu garantieren, werden diese in der Planzeichnung verschoben. Nachdem bereits die Aufstellung und der Entwurf von der Stadtvertretung beschlossen wurde. Erfolgte die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Aus der ersten Behördenbeteiligung resultierte eine Änderung des Entwurfs, daher war der geänderte Entwurf erneut zu beschließen und auszulegen. Es erfolgte eine geänderte, verkleinerte sowie klarstellende Ausweisung der Geltungsbereiche auf Hinweis des Landkreises und der Forstbehörde. Zur Beschlussfassung liegt nun die Planzeichnung mit Begründung und Abwägung vor.

 

Herr Ollhoff erkundigt sich nach dem Stand der Bearbeitung hinsichtlich des Ausbaus des Bahnübergangs Zur Asbeck. Hierzu erläutert Frau Westphal, dass der Ausbau in Zusammenarbeit mit der Molli-Bahn erfolgt und im September ein Entwurf der Planung näher abgestimmt werden muss. Aufgrund der Berücksichtigung des Eisenbahnrechts ist mit einer kurzfristigen Umsetzung nicht zu rechnen.

Herr Neumann fragt an, wieviele Parkplätze durch die Erweiterung des Penny-Markte verloren gehen. Hierzu kann die Verwaltung derzeit noch keine Aussage tätigen. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die Einhaltung der erforderlichen Stellplatzanzahl gemäß Stellplatzsatzung geprüft. Die hinteren Bereiche des Parkplatzes werden bisher kaum bis gar nicht von Kunden genutzt. Es ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Parkplätze ausreichen.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.        Die Stadtvertreterversammlung hat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 mit folgendem Ergebnis geprüft: 

        siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung.

       Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird gebilligt.

 

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des

      Bebauungsplans Nr. 38 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

      ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

Anlagen:

- Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

   Planzeichnung und Begründung, Abwägung 16.08.2019

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage