16.05.2019 - 12 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 046/19/SVV:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Wohngebiet „Holmblick“ vom 06.12.2018 (Beschluss Nr. 097/18/SVV)

2. die Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und § 8 BauGB

3. Planungsziele:

- Erweiterung der Baugrenze zur Errichtung eines EFH auf dem Grundstück Grömitzer Ring 1,

- Vereinheitlichung der GRZ im gesamten Plangebiet auf 0,4,

- Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen für die Gartennutzung bis 10m² Grundfläche in

  privaten Grünflächen sowie

- Schaffung von Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen und

- Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften

4. der Geltungsbereich der Neuaufstellung zur 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung mit Ausnahme der randlichen öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen

5. mit der Ausarbeitung der Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der Neuaufstellung zur 2. Änderung B-Plan Nr. 10

 

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Abstimmungsergebnis:

14

Ja-Stimmen

 

2

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=296&TOLFDNR=4323&selfaction=print