16.05.2019 - 12 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 16.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 046/19/SVV:
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Wohngebiet „Holmblick“ vom 06.12.2018 (Beschluss Nr. 097/18/SVV)
2. die Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und § 8 BauGB
3. Planungsziele:
- Erweiterung der Baugrenze zur Errichtung eines EFH auf dem Grundstück Grömitzer Ring 1,
- Vereinheitlichung der GRZ im gesamten Plangebiet auf 0,4,
- Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen für die Gartennutzung bis 10m² Grundfläche in
privaten Grünflächen sowie
- Schaffung von Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen und
- Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften
4. der Geltungsbereich der Neuaufstellung zur 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung mit Ausnahme der randlichen öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen
5. mit der Ausarbeitung der Neuaufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
Anlage: Geltungsbereich der Neuaufstellung zur 2. Änderung B-Plan Nr. 10
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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383,3 kB
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