17.04.2019 - 13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderun...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Herr Stange stellt den Antrag zur Aufnahme von First- und Traufhöhen in die Änderung des Bebauungsplans.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, der

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 42 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn –

Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 05.04.2019

 

 

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Abstimmungsergebnis mit der Änderung das die TH und FH mit aufgenommen werden:

2

Ja-Stimmen

 

7

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage