28.02.2019 - 9 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 28.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 008/19/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
2. Planungsziele:
- Verschiebung des ausgewiesenen Baufeldes auf dem Grundstück Wiesengrund 1a
- Änderung der max. Wohnungsanzahl im WA 1 bei II-geschossiger Bauweise von 3 WE auf 5 WE für das straßenseitige Baufeld sowie Vergrößerung des straßenseitigen Baufeldes um 25,34 m² auf 217,20 m², Verkleinerung des rückwärtigen Baufeldes um 25,35 m² auf 199,65 m² sowie geringfügige Verschiebung beider Baufelderauf dem Grundstück Cubanzestr. 27
3. Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32: Cubanzestraße 27, Flurstück 367 (Geltungsbereich 2) und Wiesengrund 1a Flurstück 363/a, (Geltungsbereich 1), Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 32
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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203,7 kB
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