28.02.2019 - 9 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zacher verlässt den Sitzungsbereich. Herr Ziesig betritt den Sitzungsbereich und nimmt an der Sitzung teil, Herr Bartelmann behält die Sitzungsleitung.

 

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Beschluss-Nr. 008/19/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

2. Planungsziele:
  - Verschiebung des ausgewiesenen Baufeldes auf dem Grundstück Wiesengrund 1a

- Änderung der max. Wohnungsanzahl im WA 1 bei II-geschossiger Bauweise von 3 WE auf 5 WE für das straßenseitige Baufeld sowie Vergrößerung des straßenseitigen Baufeldes um 25,34 m² auf 217,20 m², Verkleinerung des rückwärtigen Baufeldes um 25,35 m² auf 199,65 m² sowie geringfügige Verschiebung beider Baufelderauf dem Grundstück Cubanzestr. 27

       3. Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32: Cubanzestraße 27, Flurstück 367 (Geltungsbereich 2) und Wiesengrund 1a Flurstück 363/a, (Geltungsbereich 1), Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)

 

        4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

        5.  Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 32

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage