23.01.2019 - 4 Informationen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung informiert über:

- Urteil vom 19.12.2018 des OVG Greifswald über die Unwirksamkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10. Das Gericht hat entschieden, dass eine Fremdkörperfestsetzung für die Situation im Holmblick nicht angewandt werden kann, da dies nur bei Nutzungen im Bestand möglich ist. Dabei wird der Bestand darüber definiert, dass es entweder eine Baugenehmigung geben muss oder das Vorhaben zu einem früheren Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen sein muss. Dies ist für die Fewos im Holmblick nach Ansicht des OVG nicht zu bejahen. Die Stadt wartet derzeit auf die Urteilsbegründung. Ausgehend von den Angaben wird die Stadt eine weitere Änderung durchführen. Einen Aufstellungsbeschluss darüber gibt es bereits.

-Das Straßenbauamt Stralsund plant eine Fahrbahndeckenerneuerung der L 12 von Heiligendamm bis zum Hof „Uchytil“. Derzeit wird ein Zeitplan erstellt.  Die Gemarkung Kborn wird im Bereich der Umgehungsstraße betroffen sein. Es wird in Abschnitten zu Vollsperrungen kommen. Auch ein Teil der Schloßstraße L11 wird betroffen sein. Es wird Umleitungen durch das Stadtgebiet geben müssen. Im Bereich des geplanten Kreisverkehrs bei Wittenbeck wird im Zuge der Maßnahme nicht saniert. Der Ausbau erfolgt grundhaft im Zuge des späteren Knotenausbaus.

Herr Zacher bittet darum die Planung zur Ansicht anzufordern. Herr Ollhoff fragt, ob es finanzielle Auswirkungen für die Stadt gibt. Frau Westphal verneint dieses. Herr Sorge gibt zu Bedenken, dass die Gräben an der Umgehungsstraße immer sehr stark gefüllt sind und bittet um Weitergabe dieses Hinweises an das Straßenbauamt