18.10.2018 - 5 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Die Gäste Herr Angelis und Herr Dr. Aschenbeck betreten den Sitzungsbereich und stellen das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Herr Stange bemängelt die fehlende städtebauliche Entwicklung. Es wird über die Verfahrensart diskutiert, Frau Westphal erläutert, dass das einstufige Verfahren durchgeführt wird, da die Fläche bereits ist. Herr Langguth erkundigt sich, ob eine Begrenzung der Zimmeranzahl oder eine Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe sinnvoll ist. Herr Angelis erklärt, dass eine Begrenzung der Geschossigkeit sinnvoll ist. Die Mitglieder der Stadtvertretung diskutieren über dieses Vorhaben. Herr Zacher beantragt eine kurze Auszeit zur Beratung, die Stadtvertretung stimmt einstimmig zu. Es findet eine Auszeit von 20:30 Uhr bis 20:36 Uhr statt.

 

Von der CDU-Fraktion wird der Antrag gestellt, die Bettenzahl auf maximal 350 zu reduzieren und die Firsthöhe auf maximal 14,40m (über Straßenhöhe) festzusetzen. Über diesen Antrag wird abgestimmt: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

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Beschluss-Nr. 083/18/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (Vorlagennummer 15/60/020, Beschluss-Nr.

027/15/SVV) über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad

Kühlungsborn Sondergebiet „Am Bootshafen“ vom 16.04.2015

 

2. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad

Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen“ gemäß § 2 und 8 BauGB

 

3. Planungsziele

a)gemäß Beschlussvorlage Bauausschuss und Hauptausschuss:

-Umwidmung des bisher festgesetzten Sondergebietes Nr. 8 „Maritim-touristisches Gewerbe“ in ein Sondergebiet „Hotel“ nach § 11 BauNVO
- Ausschluss von Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Apart-Hotels
- Die Bettenanzahl beträgt max. 350
- Es ist eine maritim-sportliche Ausrichtung des Hotels vorzusehen mit öffentlich zugänglichen Geschäften und Einrichtungen im Erdgeschoss, vorzugsweise für den

maritimen Bedarf, Fitness-/Wellnesseinrichtungen, Gastronomie, Veranstaltungsräumen
- Der Gebäudekörper ist baulich (z.B. durch Vor- und Rücksprünge) und gestalterisch (z.B. durch unterschiedliche Materialien) zu untergliedern und max. dreigeschossig auszuführen. Staffelgeschosse sind als viertes Vollgeschoss nur mit Unterbrechungen zulässig. Die Errichtung eines „Eckturms“ ist in bis zu sechsgeschossiger Bauweise möglich.
- Der Straßenraum hinter der vorhandenen Bebauung an der Promenade ist neu zu ordnen und attraktiv zu gestalten, dabei ist der Schwerpunkt auf die Erschließung für Fußgänger

und Radfahrer (Europäischer Radwanderweg) zu legen. Für vorhandene Stellplätze ist im Baufeld 8 eine Alternative vorzuhalten.
- An der Hafenstraße ist ein Fußweg vorzusehen.

 

b) Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 13.09.2018

-          Umwidmung des bisher festgesetzten Sondergebietes Nr. 8 „Maritim-touristisches

Gewerbe“ in ein Sondergebiet „Hotel“ nach § 11 BauNVO

-          Ausschluss von Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Apart-Hotels

-          Es ist eine maritim-sportliche Ausrichtung des Hotels vorzusehen mit öffentlich

zugänglichen Geschäften und Einrichtungen im Erdgeschoss, vorzugsweise für den

maritimen Bedarf, Fitness-/Wellnesseinrichtungen, Gastronomie, Veranstaltungsräumen

-          Der Gebäudekörper ist baulich (z.B. durch Vor- und Rücksprünge) und gestalterisch (z.B.

durch unterschiedliche Materialien) zu untergliedern und mit einer max. FH von

14,40 m über Straßenniveau auszuführen. Die Errichtung eines östlich angeordneten „Eckturms“ ist möglich.

-          Der Straßenraum hinter der vorhandenen Bebauung an der Promenade ist neu zu ordnen

und attraktiv zu gestalten, dabei ist der Schwerpunkt auf die Erschließung für Fußgänger

und Radfahrer (Europäischer Radwanderweg) zu legen. Für vorhandene Stellplätze ist im

Baufeld 8 eine Alternative vorzuhalten.

-          An der Hafenstraße ist ein Fußweg vorzusehen.

 

4. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17

umfasst das Baufeld 8 sowie die angrenzenden Verkehrsflächen.

 

5. Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro für Stadt- und

Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage