04.11.2015 - 7 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Die Änderung beinhaltet u.a. die Verschiebung der Baugrenze für das WC-Haus im Sondergebiet 13 entlang der Promenade, da dies in der Örtlichkeit anders gebaut wurde. Weiterhin wurde die Nutzungen im Themenpark aufgenommen und die Bushaltestelle zur Rechtskraft geführt. Die vorhandenen Hotels sollen hinsichtlich der Nutzung als Hotel gekennzeichnet und festgesetzt werden. Des Weiteren wird die Verkaufsfläche für das Einkaufszentrum „Möwenparkcenter“ von 1.000 m² auf 1.500 m² festgesetzt sowie die vorhandenen Dauerwohnungen im Bestand. Im Sondergebiet 11 sollen mindestens 30 Tagespflegeplätze gesichert werden. Grundsätzlich sollen Windkraftanlagen ausgeschlossen werden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

1.   Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des  

      Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Kopfsituation Ost" und den Entwurf

      der Begründung dazu.

2.   Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 einschließlich der Begründung ist

      gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und

      sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur

      Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.   Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 5, 3. Änderung, Entwurf vom 27.10.2015 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage