06.12.2018 - 7 Berichtigung des Betrages im § 1 Punkt 2 d) der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 06.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 091/18/SVV:
Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt berichtigt:
Bisher:
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) 2.217.800 EUR
Nunmehr:
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) -2.327.700 EUR
Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,8 kB
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