24.10.2018 - 10 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Planungsziele für die Aufstellung der Änderung. Für das Planungsziel: Anpassung der Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen erklärt Frau Westphal, das durch die Änderung der BauNVO im vergangenen Jahr den Gemeinden eine Gesetzesgrundlage gegeben wurde um die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Allgemeinen zu regeln. Die bisherige grundsätzliche Planung (Sicherung des vorhandenen Bestandes) wurde gemäß der geänderten Gesetzeslage angepasst.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt Ostseebad  Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
  2. Planungsziel: Erweiterung der Baugrenze zur Errichtung eines EFH auf dem Grundstück Grömitzer Ring 1, Vereinheitlichung der GRZ im gesamten Plangebiet auf 0,4, Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen für die Gartennutzung bis 10m² Grundfläche in privaten Grünflächen sowie Anpassung der Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen nach Änderung der BauNVO

3.    der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 betrifft 3 Teilbereiche des rechtskräftigen Ursprungsplanes und umfasst die Baufelder 1, 3 und 11 der Ursprungsplanung. Die Klarstellung der Rechtsgrundlage zur Zulässigkeitsregelung von Ferienwohnungen betrifft den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung. (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    mit der Ausarbeitung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 3. Änderung B-Plan Nr. 10

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage