27.09.2018 - 9 Berichtigung des § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss-Nr. 065/18/SVV:
Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt berichtigt:
Bisher:
die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 2.327.700 EUR
die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 109.900 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 2.217.800 EUR
Nunmehr:
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) 2.217.800 EUR
Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,9 kB
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