27.09.2018 - 9 Berichtigung des § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 065/18/SVV:

Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt berichtigt:

 

Bisher:

die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                                        2.327.700 EUR

die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                                          109.900 EUR

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit     2.217.800 EUR

 

Nunmehr:

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung

der Zahlungsfähigkeit)                                                                                     2.217.800 EUR

 

Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage