29.08.2018 - 10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Aus der TöB-Beteiligung und öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Änderungen. Die Vorhaben sind städtebaulich vertretbar.

 

Herr Sorge bittet zum nächsten Bauausschuss um eine Auflistung über die Anzahl der Fewo und Hotels im Ort.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, der

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Nachbargemeinden zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der

Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 42 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn –

Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 27.07.2018

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=226&TOLFDNR=3562&selfaction=print