29.08.2018 - 11 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 29.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zacher nimmt wieder aktiv an der Sitzung teil.
Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Im Bauausschuss und in der Stadtvertreterversammlung sowie in einem Diskussionstermin haben die Vorhabenträger Ihre Studie bereits erläutert. Es ist eine Hotelanlage für eher junges Publikum mit sportlicher Ausrichtung geplant. Ein modernes Konzept mit Gewerbeeinheiten im EG und TG mit Stellplätzen sowie max. 399 Betten. Herr Ollhoff bestätigt konstruktive Gespräche mit dem Vorhabenträger.
Es beginnt eine rege Diskussion über die festzusetzende max. Bettenzahl. Herr Stange ist der Auffassung das die geplante Bebauung zu massiv für das Baufeld ist und die Vorgaben aus dem Raumordnungsverfahren nicht beachtet werden.
Herr Mothes teilt mit, dass er an allen drei Veranstaltungen teilgenommen hat und das Vorhaben aus seiner Sicht mehrheitsfähig ist und hinsichtlich der Bettenanzahl auf 250-350 reduziert werden sollte. Nachdem in letzter Zeit einige Hotelnutzungen aufgegeben wurden und meist nur Fewos entstehen, ist es positiv, dass endlich wieder ein Hotel entsteht. Frau Lorenz-Zimmer findet das Projekt gut, ist aber ebenfalls der Auffassung das die Bettenzahl etwas zu hoch ist. Zwischenzeitlich steht in Rede, ob es erforderlich ist überhaupt die Bettenzahl festzulegen im Aufstellungsbeschluss. Herr Dr. Just bittet darum die max. GH oder FH festzusetzen.
Herr Mothes stellt den Antrag die Bettenanzahl auf 320 – 350 zu begrenzen.
Es erfolgt eine Abstimmung 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen und 6 Ja-Stimmen
Herr Zacher gibt zu bedenken, dass es um eine sensiblen Bereich im Hafen von Kborn geht und ist ebenfalls der Meinung die max. Höhe festzulegen.
Herr Wiek weist daraufhin, dass die Flächen für Gastronomie und Läden im EG festgesetzt werden sollten.
Herr Stange spricht noch einmal die Gebäudelänge an, welche in den meisten Bebauungsplänen festgesetzt ist und ist der Meinung, dass auch für dieses Vorhaben eine derartige Festsetzungen getroffen werden sollte. Andere Ausschussmitglieder wie z.B. Herr Mothes und Herr Ollhoff widersprechen dieser Meinung, da es Rücksprünge geben wird und eine gewisse Leichtigkeit des Gebäudekörpers als Forderung an den Investor weitergegeben wurde.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet „Am Bootshafen“ vom 16.04.2015
- Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB
- Die Planungsziele lauten:
-Umwidmung des bisher festgesetzten Sondergebietes Nr. 8 „Maritim-touristisches Gewerbe“ in ein Sondergebiet „Hotel“ nach § 11 BauNVO
- Ausschluss von Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Apart-Hotels
- Die Bettenanzahl beträgt max. 399
- Es ist eine maritim-sportliche Ausrichtung des Hotels vorzusehen mit öffentlich zugänglichen Geschäften und Einrichtungen im Erdgeschoss, vorzugsweise für den
maritimen Bedarf, Fitness-/Wellnesseinrichtungen, Gastronomie, Veranstaltungsräumen
- Der Gebäudekörper ist baulich (z.B. durch Vor- und Rücksprünge) und gestalterisch (z.B. durch unterschiedliche Materialien) zu untergliedern und max. dreigeschossig auszuführen. Staffelgeschosse sind als viertes Vollgeschoss nur mit Unterbrechungen zulässig. Die Errichtung eines „Eckturms“ ist in bis zu sechsgeschossiger Bauweise möglich.
- Der Straßenraum hinter der vorhandenen Bebauung an der Promenade ist neu zu ordnen und attraktiv zu gestalten, dabei ist der Schwerpunkt auf die Erschließung für Fußgänger
und Radfahrer (Europäischer Radwanderweg) zu legen. Für vorhandene Stellplätze ist im Baufeld 8 eine Alternative vorzuhalten.
- An der Hafenstraße ist ein Fußweg vorzusehen.
- Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 umfasst das Baufeld 8 sowie die angrenzenden Verkehrsflächen.
- Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.