25.04.2018 - 6 Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Osts...

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Wortprotokoll

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat regelmäßig eine Überprüfung zu erfolgen. Diese wird derzeit erarbeitet. Im Amtsblatt am 17.05.2018 erfolgt die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Inhalt des Lärmaktionsplans bzw. die Betrachtung betrifft einen Abschnitt der L12 zwischen dem Kreuzungsbereich der Landesstraßen L 12 und L 11 (Schloßstraße) im Westen und der östlichen Stadtgrenze in Richtung Wittenbeck.

 

 

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