02.09.2015 - 7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Abwägung zum o.g. B-Plan.

In Vorbereitung der B-Plan-Änderung erfolgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme durch Befragung, Anhörung und Vorortbesichtigung.

Demnach umfasst das B-Plangebiet ca. 100 Gebäude, wovon ca. 12 Ferienwohnungen im Bestand vorhanden sind.

Im Grömitzer Ring 22 ist neben der vorhandenen Dauerwohnnutzung nur noch eine Ferienwohnung zulässig.

Es ist festzustellen, dass das B-Plangebiet eindeutig den Charakter eines Wohngebietes aufweist.

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat die damaligen Ferienwohnungen als ungeordnete Nutzung geduldet und als Refinanzierungsmöglichkeit gesehen. Das Tourismuskonzept der Stadt sah zunächst Ausbaumöglichkeiten für Ferienwohnungen vor, welche ab 2002 eingeschränkt wurden.

Die geplante Änderung des B-Planes stellt keine Gefälligkeitsplanung dar.

Der Wertverlust einer Immobilie durch Ferienwohnungen ist nicht nachweisbar, jedoch haben touristisch genutzte Immobilien an Zuwachs gewonnen.  

Eine Trennung des Begriffs Wohnen und Zweitwohnung ist grundsätzlich nicht möglich.

Das Amt für Raumordnung hat dem B-Plan in seiner Stellungnahme zugestimmt und auf den Leitfaden verwiesen.

Der Landkreis Rostock weist auf die städtebauliche Begründung zum B-Plan hin sowie auf die teilweise erfolgte freiwillige Nutzungsaufgabe der Ferienwohnungsbesitzer.

Die eingegangenen Bürgerstellungnahmen zum B-Plan sind in drei Gruppen zu teilen. Zum einen sind es die Befürworter, die Antragsteller sowie die Gegner.

Aktuell soll die BauNVO geändert werden, hierzu hat die Bundesratsinitiative ein Planspiel gestartet, welches die Auswirkungen klären soll.

 

Herr Dr. Just fragt an, warum für das Gewerbe „Segway“ ein Verfahren notwendig ist, wenn Ferienwohnungen sofort untersagt werden?

Frau Westphal antwortet, dass dies zwei verschiedene Sachverhalte sind und diese ordnungsrechtlich und baurechtlich zu trennen sind. Jedoch wurden auch bei der Ferienwohnungsuntersagungen ordnungsbehördliche Verfahren durchgeführt.

 

Herr U. Wiek fragt an, wie viele Befürworter und Gegner es zum B-Plan gibt?

Herr Fricke antwortet, dass es mehr Gegner zu Ferienwohngen gibt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

1)         Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit folgendem Ergebnis geprüft:              siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3)      Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wohngebiet "Holmblick" gemäß § 10 BauGB als Satzung.

      Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
      Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird gebilligt.

 

Anlagen:

- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

   Planzeichnung und Begründung, Abwägung

 

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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen