02.09.2015 - 6 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert den Entwurf vom 24.08.2015 zum o.g. B-Plan.

Der Ursprungsbebauungsplan weist nur Wohngebiete aus, obwohl bereits Ferienwohnungen vorhanden sind. Die Leitlinien von 2007 gingen mit den Mischnutzungen offen um. Der Grundsatzbeschluss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn soll den Bestand an Ferienwohnungen erhalten.

Durch Bestandsaufnahme wurden ca. 99 Ferienwohnungen erfasst und sind im Entwurf markiert.

Folgende Nutzungen wurden im Entwurf neu ausgewiesen: Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnung, Wohngebiet und Wohngebiet mit bestandssichernden Ferienwohnungen.

Gebiete in denen keine Ferienwohnungen vorhanden sind bleiben Wohngebiet.

 

Der Entwurf wird ergänzt durch eine Änderung für das Baufeld südlich der Mollischienen entlang der Hafenstraße. Hierzu liegen zwei  Varianten zur Erschließung vor. Die Mindestgrundstücksgrößen betragen ca. 540m².

 

Herr Langguth bittet um Benennung eines konkreten Beispiels für eine festgesetzte Ferienwohnung und fragt ob Zweitwohnungen erfasst sind. 

Herr Fricke erklärt, dass eine Festsetzung für Ferienwohnungen nur insgesamt möglich ist und nicht über die Lage oder Größe definiert werden kann. Für vorhandene Zweitwohnungen gilt Bestandsschutz, jedoch nur im Sondergebiet. Die Neubegründung von Zweitwohnungen wurde somit ausgeschlossen.

 

Herr Dr. Just fragt an, ob es durch die Festzungen zu Benachteiligungen kommt?

Herr Fricke antwortet, dass hier kein Nachteil entsteht, da der Bestandsschutz greift und die Änderung aufgrund neuer Rechtsgrundlagen erfolgt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Entwurf

                Planzeichnung und Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen