22.02.2018 - 8 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 008/18/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Tannenstraße/nördliche Hermann-Häcker-Straße" und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

               einschließlich Begründung – Entwurf vom 12.02.2018

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Bartelmann betritt den Sitzungsbereich.

 

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Anlagen zur Vorlage